Dies ist auch heute noch eine gültige Regel. Es kommt häufig vor, dass Mieter Aufträge erteilen und der GWW Rechnung zur Bezahlung vorlegen.

Wer zahlt den Handwerker?

Dies ist auch heute noch eine gültige Regel. Es kommt häufig vor, dass Mieter Aufträge verschiedener Art an Handwerker erteilen und der Genossenschaft die Rechnung zur Bezahlung vorlegen.

Die Genossenschaft sieht sich nicht in der Lage, solche Rechnungen zu erstatten. Aufträge jeglicher Art können nur von der Genossenschaft erteilt werden. Nur in allerdringensten Ausnahmefällen kann ein Handwerker bestellt werden. Dies trifft zu bei Rohrbrüchen und Stromausfall am Wochenende. In solchen Fällen ist es jedoch notwendig, umgehend eine schriftliche Schadensmeldung (nicht per eMail!) bei der Genossenschaft einzureichen.

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